Der Rat der Stadt Meckenheim und die Ausschüsse

Die BfM informiert über den Ausschuss für Bau, Vergabe, Wirtschaftsförderung und Tourismus

 

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim berichtet in loser Folge über die Arbeit des Rates der Stadt Meckenheim und insbesondere seiner Ausschüsse. Heute soll ein Blick auf den Ausschuss für „Bau, Vergabe, Wirtschaftsförderung und Tourismus“ geworfen werden. Wie der Name schon sagt, sind hier vier recht unterschiedliche Themen zu behandeln.

 

Der Tourismus nimmt in der Ausschussarbeit nur einen untergeordneten Platz ein, da sich hierum der Rhein-Voreifel Touristik e.V., in dem Meckenheim Mitglied ist, kümmert.

 

Um die Wirtschaftsförderung kümmert sich vor Ort der städtische Wirtschaftsförderer. Der Ausschuss gibt hierzu die notwendigen Vorgaben und lässt sich über die Erreichung der Ziele regelmäßig berichten. Hier geht es zum Beispiel um die Analyse Meckenheims als Wirtschaftsstandort sowie um die Aktivitäten der Verwaltung zum Standortmarketing und zur Gewerbeansiedlung. Der Erfolg der gemeinsamen Arbeit von Ausschuss und Wirtschaftsförderer schlägt ist langfristig in der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Gewerbesteueraufkommen der Stadt nieder.

 

Für den Bürger, sofern er Bauherr ist oder größere Um- oder Ausbauten plant, ist dieser Ausschuss wichtig, da er sowohl über die grundsätzliche Zulässigkeit, als auch über viele Details der beantragten Bauvorhaben entscheidet. Die hier vom Ausschuss sowie der Stadt zu treffenden Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches. Der Ausschuss muss dafür sorgen, dass die Bauten sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Dazu seien einige Stichworte genannt: Baugrenzüberschreitungen, Grundflächenzahl. Dachneigungen, First- und Traufhöhen usw. Hier stoßen gelegentlich die Interessen des einzelnen Bürgers als Bauherr und die Interessen der Gesamt-Stadt, wie der Ausschuss sie sieht, aufeinander.

 

Die vierte Aufgabe des Ausschusses, die Überwachung der Vergaben und der Baumaßnahmen der Stadt, hat finanzielle Relevanz. Zum einen überwacht der Ausschuss die Planungen und Ausschreibungen für Baumaßnahmen der Stadt. Zum anderen entscheidet der Ausschuss über die Vergabe der Aufträge. Hier sind die Gebote des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Für den Fall, dass Ausschussmitglieder selbst ein wirtschaftliches Interesse an den Ausschreibungen haben verlangt die Gemeindeordnung, dass sie sich weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung über die Vergabe beteiligen dürfen. In jüngerer Zeit zeichnet sich ab, dass immer weniger Angebote auf die kommunalen Ausschreibungen eingehen. Es ist zu vermuten, dass die verschärften Vergabevorschriften, u.a. auch bezüglich Umwelt- und Sozialstandards sowie zu bundesweiten bzw. europaweiten öffentlichen Auftragsvergaben die in Frage kommenden Betriebe abschreckt, da sie die damit verbundene Bürokratie und Auflagen scheuen.

 

Der Ausschuss tagt öffentlich im Allgemeinen öffentlich im Vier-Wochen-Rhythmus. Vergabeentscheidungen werden im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

 

Pressemitteilung 30/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)