36. Rat am 03.04.2019

TOP 7.9, Haushaltsrede BfM-Fraktion

(es gilt das gesprochene Wort)

Vorweg:
Haushalt ist nicht nur, was man sich wünscht, sondern auch, was wir uns leisten können.

Anrede,
in meiner letzten Haushaltsrede 2017 hatte ich bereits detailliert und fundiert dargelegt, wie sehr sich die vom Bürgermeister und einer Ratsmehrheit vertretene Finanzpolitik von den finanzpolitischen Zielen entfernt, die im Jahre 2012 einstimmig vom Rat mit der Verwaltung und Ihnen, Herr Bürgermeister, vereinbart wurden. Ich verzichte heute darauf, meine damalige Rede noch einmal zu halten, obwohl sie inhaltlich auch für diesen Haushalt mehr als nur angemessen wäre.

Wo stehen wir heute?
Die Ziele, an die sich unsere Finanzpolitik zu halten hat, sind auch in diesem aktuellen Haushaltsentwurf beim Produktbereich 16 (Allgemeine Finanzwirtschaft) abgedruckt. Ein Blick auf die vier wichtigsten dieser Ziele:

  1. Das Eigenkapital der Stadt bleibt erhalten. Ergebnis: Fehlanzeige! Stattdessen Vernichtung von rund 90 auf rund 40 Millionen Euro Eigenkapital in 10 Jahren.
  2. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt ist unter Ausschluss von Kreditaufnahmen hergestellt. Ergebnis: Fehlanzeige! Stattdessen Anstieg der Gesamt-Schulden von 27 Millionen Euro im Jahre 2009 auf 107 Millionen Euro im Jahre 2019. Das ist eine Steigerung von 296 Prozent.
  3. Der Zinsaufwand ist zurückgeführt. Ergebnis: Fehlanzeige! Stattdessen steigt er trotz historisch niedriger Zinsen von 1,3 Millionen Euro in 2009 auf fast 2,4 Millionen Euro in 2019.
  4. Die Sätze der Realsteuern bleiben stabil. Ergebnis: Ganz große Fehlanzeige! Während die Grundsteuer B im Jahre 2000 noch bei einem Hebesatz von 330 Prozentpunkten lag, im Jahre 2008 bei 381 Prozentpunkten, soll diese Steuer nun sogar bis auf 611 Prozentpunkte steigen.

Für diesen Haushalt ist festzustellen, dass die vereinbarten Ziele nicht nur nicht eingehalten werden, sondern im Gegenteil in immer stärkerem Maße gegen sie verstoßen wird. So gesehen, erweist sich das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF in Wahrheit als Synonym für den Niedergang Kommunaler Finanzen.

Eine Überarbeitung der Zielvereinbarung wurde von Bündnis 90/Die Grünen beantragt. Die Ratsfraktion Bürger für Meckenheim bekennt sich zu den vereinbarten finanz-politischen Zielen, da sie allgemeingültig und zukunftsschützend sind. Die BfM wird sich deshalb auch weiterhin für ihre strikte Einhaltung einsetzen.

Für die BfM ist ein wesentlicher Punkt für die Frage einer Zustimmung zum Haushalt der Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

„Die Stadt ist familienfreundlich.“ So lautet einer der Meilensteine in unserer Zielvereinbarung.

Ist es familienfreundlich, permanent die Grundsteuer B zu erhöhen?
Die Verwaltung verweist in ihrer Vorlage zur Grundsteuererhöhung darauf, dass es im Kreisgebiet noch eine Vielzahl von Kommunen mit einer höheren Grundsteuer B gibt.
Sie verschweigt allerdings, dass die Rheinland-Pfälzische Gemeinde Grafschaft in unmittelbarer Nachbarschaft zu Meckenheim seit vielen Jahren ihren Grundsteuersatz mit nur 338 Prozentpunkten beibehält.

Wenn man zusätzlich bedenkt, dass Eltern in Rheinland-Pfalz für den Besuch des Kindergartens ihrer Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres bis hin zum Schuleintritt keinen Beitrag zu zahlen haben, sind Steuererhöhungen neben den hohen Kita-Gebühren in Meckenheim alles andere als förderlich, wenn es gilt, junge Familien für unsere neuen Baugebiete zu gewinnen.
Einen Radweg nach Rheinland-Pfalz will man in Meckenheim nicht fördern, die Abwanderung von Familien in günstigere Wohngegenden offenbar schon. Anders herum wird ein Schuh daraus!

Meckenheim hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Das hat schon die Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Das Hauptaugenmerk bei der Aufstellung eines Haushalts ist deshalb in erster Linie auf eine Beschränkung der Ausgaben auf das absolut notwendige Minimum zu legen und erst anschließend auf die Erzielung der Einnahmen. Das gibt die Vorschrift des § 77 der Gemeindeordnung verbindlich vor.
Die Steuern sind danach erst an letzter Stelle heranzuziehen. Warum geschieht dies in Meckenheim nicht?

Die BfM hält am immer aktuellen Begriff einer wirklichen und nicht alternativen Haushaltskonsolidierung fest.

Es ist bedauerlich, dass die Verwaltung nicht von der seit dem 1. Januar 2019 mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft gesetzten Möglichkeit Gebrauch macht, jede Haushaltsposition um 1 % zu kürzen. Dies hätte ein Einsparpotential in Höhe von rund 800.000 € ergeben. Eine Erhöhung insbesondere der Grundsteuer B und damit der Belastung aller Bürgerinnen und Bürger wäre damit überflüssig geworden.

Mit den Produktbereichen „(02) Sicherheit und Ordnung“, „(03) Schulträger-aufgaben“, „(05) Soziale Leistungen“ und „(06) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sind wir durchaus einverstanden, für diese Bereiche tragen wir den Stellenplan mit. Der Allgemeinen Finanzplanung stimmen wir nicht zu.

Die BfM lehnt den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 deshalb ab.

gez. Johannes Steger
Fraktionsvorsitzender