Tempo 30 ohne Auflagen

Stadt soll Initiative unterstützen

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) schließt sich der von der CDU ausgehenden Anregung an und beantragt gemeinsam mit CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Beitritt der Stadt zur überparteilichen und vom Deutschen Städtetag unterstützten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“.

Mit seiner Aussage „Die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind“ tritt der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, dafür ein, dass Städte neue Modelle von Geschwindigkeitsanpassungen erproben können.

Solche Modellversuche unter Realbedingungen sind das Ziel der überparteilichen und vom Deutschen Städtetag unterstützten Initiative.

Mit Stand 31.01.2022 haben sich den sieben Initiativstädten (Aachen, Augsburg, Freiburg im Breisgau, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm) inzwischen weitere 77 Städte und Gemeinden als Unterstützer angeschlossen. Sie alle streben eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) an.

Die BfM befürwortet, dass auch Meckenheim sich dem anschließt und frei von formaljuristischen Zwängen selbst über Geschwindigkeitsanpassungen entscheiden kann. Ein Beispiel: Im Jahr 2001 wurde für die Merler Straße in Meckenheim eine „Tempo 30Zone" vorgeschrieben. Die Entscheidung basierte laut Gutachten der Stadt Meckenheim, „auf Verkehrsbeobachtungen vor Ort“. Die Merler Straße stellt die einzige durchgehende Verbindung zwischen der nördlichen Altstadt und der Giermaarstraße dar. Sie verbindet – ab Giermaarstraße als Danziger Straße – die Altstadt mit dem Neuen Markt.“

So unkompliziert konnte die Stadtverwaltung damals die Interessen ihrer Bürger wahrnehmen. Von den heute stereotyp angeführten bundesgesetzlichen Hindernissen einer StVO war damals nicht die Rede.

Auch für andere Straßenzüge in Meckenheim wie z. B. die Hauptdurchgangsstraße durch Altendorf/Ersdorf fordern die Bürger, u. a. unterstützt durch die BfM, seit Langem eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Ein 2018 von 96 Bürgern gestellter Bürgerantrag für die Einrichtung von „Tempo 30" auch auf der Danziger Straße wurde abgelehnt. Laut Ausführungen der Verwaltung war für die rechtliche Bewertung der Angelegenheit ausschließlich die StVO maßgeblich.

2018 war also nicht mehr möglich, was die Stadt Meckenheim 2001 für die Sicherheit ihrer Bürger noch selbst entscheiden durfte. Das muss sich ändern.

Pressemitteilung 02-2022 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)