BfM lehnt Haushaltsentwurf 2023/2024 ab

Haushaltsrede der BfM-Fraktion am 14.06.2023

Meine Damen und Herren,
in Anlehnung an das einführende Ringelnatz-Zitat des Bürgermeisters in seiner Haushaltsrede stelle ich fest:
In Zeiten wie diesen einen Haushaltsentwurf zu bewerten, ist alles andere als einfach. „Sicher ist, dass nichts sicher ist“. So das Zitat.

Sicher ist:

  1. Die Stadt Meckenheim hatte im letzten kameralen Haushaltsjahr 2008 ein Geld-Guthaben in Höhe von 12,8 Millionen Euro.
  2. Die Stadt Meckenheim und auch alle anderen Kommunen in NRW haben durch das "Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)" für einige Jahre ihre Haushalte fiktiv ausgleichen können und damit ihre Grundsteuern nicht oder auch nur vergleichsweise gering erhöhen müssen.
  3. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte einstmals festgestellt, dass Meckenheim kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem habe.
  4. Die Stellenvermehrung und damit verbunden die Steigerung der zu finanzierenden Personalkosten hat sich über viele Jahre fortgesetzt. Der Haushalt 2007 wies in seinem Stellenplan insgesamt 187 Stellen aus, der Haushalt 2009 schon 228. Im aktuellen Haushalt sind es nunmehr über 300 Stellen. Die Stadt lebt also nach wie vor immer noch über ihre Verhältnisse.
  5. Durch den schleppenden Verkauf der Baugrundstücke im neuen Unternehmerpark Kottenforst kommt nun ein schwerwiegendes Einnahmenproblem hinzu.
  6. Im geplanten Haushalt soll der Überziehungskredit 21,2 Millionen Euro betragen, was bedeutet: Die Stadt hat in 15 Jahren 34 Millionen Euro verbraucht.
    Nicht zuletzt deshalb befindet sich Meckenheim seit Jahren in der Haushaltssicherung.


Sicher ist, dass die Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger das alles bezahlen müssen.
Sicher ist auch, dass die Stadt Meckenheim eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen hat, die ihr durch die Landes- und Bundespolitik auferlegt werden.
Hierzu zählt zum Beispiel:

- das große und existenzielle Thema des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung

- die Mobilitätswende

- das Thema Flüchtlingsunterbringung und Integration

- der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab Ende 2026

- die höheren Standards in der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII

- die Wohngeldnovellierung zum 1. Januar dieses Jahres

Nicht sicher ist, ob die Forderung nach deutlich stärkerer Unterstützung des Bundes und des Landes getreu dem Motto: „Wer bestellt, der bezahlt“ (Konnexitätsprinzip), jemals eine Chance hat, in der „großen Politik“ überhaupt Gehör zu finden. Hier sind Bürgermeister und Verwaltung in ihren Forderungen gegenüber dem Land allerdings ungewöhnlich zurückhaltend.

Deshalb ist zu erwarten, dass die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen, die ihnen durch Inflation und Gebäudeenergiegesetz im Bund nun auch durch den Haushaltsentwurf der Meckenheimer Verwaltung für „notwendige Investitionen in die Zukunft zum Wohle der Kommune“ auferlegt werden.

Mit dem Haushalt 2021/2022 sollte der Haushaltsausgleich im Jahr 2022 wieder hergestellt werden. Die Kommunalaufsicht verlangte als eine der Konsolidierungsmaßnahmen die Anhebung der Steuersätze für die Gemeindesteuern und hierbei insbesondere die Grundsteuer B, die noch einmal um 20 Prozentpunkte zulegen musste.

Die BfM-Fraktion hat diese Konsolidierungsmaßnahme nach intensiver Diskussion und reiflicher Überlegung damals im Sinne des Haushaltsausgleichs mitgetragen.

Im Haushaltsentwurf 2023/2024 sieht die Verwaltung nun aber eine Anhebung der Grundsteuer B von 571 Prozentpunkten auf 850 in diesem Jahr und auf 895 im nächsten Jahr vor. Dies entspricht einer Anhebung zum jetzigen Hebesatz von 48,9% in 2023 bzw. 56,7% in 2024. Auch Mieter sind davon betroffen, da die Grundsteuer Bestandteil der Nebenkostenabrechnung ist.

Dabei wird stillschweigend davon ausgegangen, dass sich die Grundsteuer-Messbeträge im Zuge der Grundsteuer-Reform ab 2025 in nahezu allen Fällen erhöhen werden.

Betroffene Bürger haben uns mitgeteilt, dass die Neuberechnung der Grundsteuer B für ein Reihenhaus im Jahr 2025 bei einem Hebesatz von 895 Prozentpunkten gegenüber dem derzeitigen Hebesatz eine Erhöhung von 91% bedeutet.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung enthält im Übrigen keinen Hinweis darauf, dass beabsichtigt ist, den Hebesatz wieder zu senken, um die Grundsteuer B unter Berücksichtigung des neues Messbetrages in 2025 auf den Betrag von 2024 einzufrieren.

Die BfM-Fraktion hält diese Form der Grundsteuererhöhung für inakzeptabel und hat ihr daher bereits in den letzten Finanzausschuss-Sitzungen nicht zugestimmt.

Sicher ist, dass wir die Einnahmenseite verbessern müssen.

Dazu ist es nach Auffassung der BfM-Fraktion dringend erforderlich, die Ansiedlungskriterien im Unternehmerpark Kottenforst anzupassen, ohne die ökologischen Grundsätze aufzugeben. Damit wird die Vermarktung der Grundstücke beschleunigt. Dies entlastet den Haushalt dauerhaft und verhindert somit massive Grundsteuererhöhungen zu Lasten der Bürgerschaft. Wir erwarten hierzu die Vorschläge der Verwaltung.

Ferner hält die BfM-Fraktion die von ihr ins Gespräch gebrachte Gründung einer Energiegenossenschaft für erforderlich - ebenso die Einführung einer Grundsteuer C * für unbebaute Grundstücke, mit der Spekulationen vermieden, zumindest aber Spekulationsgewinne abgeschöpft werden.

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) kommt ihrer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nach und wird diesem Haushalts-Entwurf wegen der exorbitanten Steuererhöhungen nicht zustimmen.

Klaus-Jürgen Pusch
Vorsitzender der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim
Stellvertretender BfM-Fraktionsvorsitzender

* Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert